Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen
§45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat
Die Zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 b SGB XI eine Pflegesachleistung der Pflegekassen, welche sich an alle Pflegebedürftigen die Pflegegrad 1-5 haben richtet, die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird. Der Betrag von 125 Euro gilt für alle Pflegegrade. Die festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen zu decken, es handelt sich um eine zweckgebundene Leistung. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden. Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können. Zusätzlich kann die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI in Anspruch genommen werden
Betreuungs-und Entlastungsangebote
Unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende.
Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden z.B.
Begleitung außerhalb des Hauses zum spazieren gehen, zum Einkaufen, Arztbesuche, Apotheke, Frisör.
Unterstützung im Haushalt z.B. Haushalt reinigen, Böden reinigen, Kochen, Wäsche waschen, Betten beziehen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.
Bewältigung von allgemeinen Anforderungen des Alltags.
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